Unfallgutachten vom unabhängigen Sachverständigen
Nach einem Unfall sichern wir Ihre vollen Schadensansprüche mit einem gerichtsfesten Gutachten. Kostenlos für Unfallgeschädigte – die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt alle Kosten.
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten – auch Haftpflichtschadengutachten oder KFZ-Schadensgutachten genannt – ist eine umfassende, technische Begutachtung Ihres Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall. Es wird von einem unabhängigen, zertifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt und dokumentiert alle Unfallschäden vollständig und rechtssicher.
Das Gutachten enthält neben der detaillierten Schadendokumentation mit Fotos auch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, den Restwert sowie den merkantilen Minderwert – also die verbleibende Wertminderung selbst nach vollständiger Reparatur. Dieses Dokument ist die Grundlage für Ihre Schadensabrechnung gegenüber der Versicherung.
Wann brauchen Sie ein Unfallgutachten?
Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) haben Sie als Unfallgeschädigter ab einem Schaden von ca. 750 Euro das Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Bei kleineren Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Generell empfehlen wir ein vollständiges Gutachten in folgenden Situationen:
- Der Unfallgegner ist eindeutig schuld und hat eine Haftpflichtversicherung
- Es liegen sichtbare oder zu erwartende Strukturschäden vor
- Der Schaden übersteigt voraussichtlich 750 Euro
- Sie befürchten, dass die Versicherung den Schaden kleinrechnet
- Das Fahrzeug hat einen hohen Wiederverkaufswert (merkantile Wertminderung wichtig)
Was kostet ein Unfallgutachten?
Für Sie als Unfallgeschädigter ist das Gutachten vollständig kostenlos. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – das ist gesetzlich festgelegt und durch ständige BGH-Rechtsprechung gesichert. Sie müssen nichts vorstrecken, nichts auslegen.
Sollte die Versicherung versuchen, die Gutachterkosten zu kürzen, stehen wir Ihnen mit unserem juristischen Netzwerk zur Seite. Unsere Honorare sind marktüblich und gerichtsfest kalkuliert.
Ablauf: So funktioniert's
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir sind täglich von 7 bis 22 Uhr erreichbar und melden uns umgehend.
Termin vereinbaren
Wir kommen zu Ihnen – zu Hause, zur Arbeit, zur Werkstatt oder zum Unfallort. Kein Aufwand für Sie.
Begutachtung vor Ort
Unser Sachverständiger dokumentiert alle Schäden professionell mit Fotos, Vermessungen und technischer Analyse.
Gutachten in 24–48h
Sie erhalten Ihr vollständiges, gerichtsfestes Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden – digital und auf Wunsch postalisch.
Abrechnung mit der Versicherung
Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen nichts bezahlen und nichts vorstrecken.
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Wenn Sie als Unfallgeschädigter nicht schuld sind, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers das vollständige Gutachten. Für Sie entstehen keinerlei Kosten – weder Vorab noch nachträglich.
Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens?
In der Regel erhalten Sie Ihr Unfallgutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Begutachtung Ihres Fahrzeugs. Bei dringendem Bedarf bemühen wir uns um eine noch schnellere Bearbeitung.
Muss mein Fahrzeug in eine Werkstatt gebracht werden?
Nein. Wir kommen zu Ihnen – zu Hause, zur Arbeit, zur Werkstatt oder direkt zum Unfallort. Sie müssen sich um nichts kümmern, wir organisieren alles.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und einem Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag listet nur die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Ein vollständiges Unfallgutachten enthält zusätzlich den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, den merkantilen Minderwert sowie eine detaillierte Schadendokumentation mit Fotos – und ist bei Gerichten und Versicherungen anerkannt.
Was wenn die Versicherung das Gutachten ablehnt?
Als unabhängiger Sachverständiger erstellen wir Gutachten nach den Richtlinien des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese sind von allen deutschen Gerichten und Versicherungen anzuerkennen. Im Streitfall stehen wir Ihnen als Sachverständige zur Seite.
Jetzt kostenloses Gutachten anfordern
Wir sind täglich von 7 bis 22 Uhr erreichbar – auch am Wochenende und an Feiertagen.