Kostenvoranschlag – Schnelle Schadenkalkulation

Für kleinere Unfallschäden ist ein professioneller Kostenvoranschlag oft die schnellste und günstigste Lösung. Unser Sachverständiger kalkuliert Ihre Reparaturkosten präzise und unabhängig von Werkstattinteressen.

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine professionelle Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten für Ihren Fahrzeugschaden. Im Gegensatz zu einem vollständigen Schadensgutachten konzentriert sich der KVA auf die Reparaturkostenermittlung – ohne erweiterte Bewertungen wie Wiederbeschaffungswert, Restwert oder merkantile Wertminderung.

Ein von einem unabhängigen Sachverständigen erstellter Kostenvoranschlag ist deutlich wertvoller als der KVA einer Werkstatt – denn er ist frei von Eigeninteressen und basiert auf marktüblichen Stundenverrechnungssätzen.

Unterschied zum vollständigen Gutachten

Kostenvoranschlag (KVA)

  • Reparaturkostenermittlung
  • Schnelle Erstellung (oft am gleichen Tag)
  • Günstigere Kosten
  • Ideal für kleine Schäden unter 750 €
  • Grundlage für Versicherungsabrechnung bei Kleinschäden

Vollständiges Gutachten

  • Reparaturkosten + Wertermittlung
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
  • Merkantile Wertminderung
  • Gerichtsfestes Beweismittel
  • Pflicht ab ca. 750 € Schadenhöhe

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

In folgenden Situationen ist ein Kostenvoranschlag die richtige Wahl:

  • Der Schaden ist eindeutig unter 750 Euro
  • Es handelt sich um einen Parkrempler oder kleineren Lackschaden
  • Sie möchten als Käufer oder Verkäufer die Reparaturkosten eines vorhandenen Schadens ermitteln
  • Ihre Kaskoversicherung verlangt einen KVA für die Schadensmeldung
  • Sie benötigen eine schnelle Kostenübersicht für Eigenreparaturen

Unsicher, was Sie brauchen?

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos, ob ein Kostenvoranschlag oder ein vollständiges Gutachten für Ihren Fall die richtige Entscheidung ist.

Häufige Fragen zum Kostenvoranschlag

Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag (KVA) listet nur die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Ein vollständiges Schadensgutachten enthält zusätzlich den Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, detaillierte Schadendokumentation mit Fotos und ist als Beweismittel vor Gericht anerkannt. Der KVA ist günstiger und schneller, aber bei größeren Schäden weniger empfehlenswert.

Ab welcher Schadenhöhe sollte ich ein vollständiges Gutachten statt eines KVA beauftragen?

Laut BGH-Rechtsprechung haben Geschädigte ab einem Schaden von ca. 750 Euro das Recht auf ein vollständiges Gutachten. Unterhalb dieser Grenze ist ein Kostenvoranschlag oft ausreichend. Bei Unsicherheit beraten wir Sie kostenlos, welche Option für Sie sinnvoller ist.

Wer zahlt den Kostenvoranschlag?

Wenn Sie als Unfallgeschädigter nicht schuld sind, trägt auch die Kosten für den Kostenvoranschlag die gegnerische Haftpflichtversicherung. Für Sie entstehen keine Kosten. Bei selbstverschuldeten Schäden oder für private Zwecke (Kauf/Verkauf) werden die Kosten direkt vereinbart.

Kann ich einen Kostenvoranschlag für Versicherungsverhandlungen nutzen?

Ja, aber mit Einschränkungen. Bei kleinen Schäden ist ein KVA ausreichend. Bei größeren Schäden kann die Versicherung die Zahlung auf den KVA-Betrag begrenzen und weitere Ansprüche wie Wertminderung ablehnen. Ein vollständiges Gutachten schützt Sie besser.

Wie lange dauert die Erstellung eines Kostenvoranschlags?

Ein Kostenvoranschlag kann deutlich schneller als ein vollständiges Gutachten erstellt werden – oft noch am selben Tag oder innerhalb weniger Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung. Bei dringendem Bedarf sprechen Sie uns bitte direkt an.

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