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Was tun nach einem Unfall? – Die 10 wichtigsten Schritte

2026-01-20 · Ingenieurbüro Hunger GmbH

Nach dem Unfall: Ruhe bewahren und richtig handeln

Ein Unfall passiert in Sekunden – doch was danach kommt, entscheidet oft über Ihre vollständige Entschädigung. Viele Unfallgeschädigte machen in der Aufregung Fehler, die sie später teuer zu stehen kommen.

Unsere Checkliste zeigt Ihnen, was Sie nach einem Verkehrsunfall in der richtigen Reihenfolge tun sollten.

Schritt 1: Unfallstelle sichern

Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf. Dies ist Pflicht und schützt alle Beteiligten vor weiteren Unfällen.

Schritt 2: Verletzungen prüfen und Notruf absetzen

Prüfen Sie, ob Personen verletzt sind. Bei Verletzten sofort den Notruf 112 wählen. Leisten Sie Erste Hilfe, wenn Sie dazu in der Lage sind. Bei reinen Sachschäden rufen Sie die Polizei (110), falls:

  • Führerschein oder Zulassung fehlen
  • Alkohol- oder Drogeneinfluss vermutet wird
  • Der Unfallhergang unklar ist
  • Hoher Sachschaden entstanden ist

Schritt 3: Daten austauschen

Notieren oder fotografieren Sie:

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Unfallgegners
  • Kfz-Kennzeichen des anderen Fahrzeugs
  • Name der Versicherung und Versicherungsnummer (aus dem Fahrzeugschein)
  • Name und Kontakt von Zeugen

Schritt 4: Fotos und Videos machen

Dokumentieren Sie alles:

  • Alle Schäden an beiden Fahrzeugen
  • Die Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven
  • Skidmarks, Splitter und andere Spuren
  • Verkehrszeichen, Ampeln, Straßenmarkierungen

Schritt 5: Kein Schuldanerkenntnis abgeben!

Dies ist einer der häufigsten und teuersten Fehler: Geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab – weder mündlich noch schriftlich. Auch ein scheinbar freundliches "Das tut mir leid" kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden.

Die Schuldfrage klärt der Versicherer oder im Streitfall das Gericht.

Schritt 6: Fahrzeug nicht reparieren lassen

Bitte warten Sie mit der Reparatur, bis ein unabhängiger Gutachter das Fahrzeug besichtigt hat. Andernfalls können wichtige Beweise für Ihren Schadensumfang verloren gehen.

Schritt 7: Unabhängigen Gutachter beauftragen

Bei Schäden ab ca. 750 Euro sollten Sie immer einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen – keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Als Unfallgeschädigter ist dies für Sie kostenlos: Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Schritt 8: Eigene Versicherung informieren

Informieren Sie auch Ihre eigene Kfz-Versicherung über den Unfall – auch wenn Sie keine Schuld tragen. Dies ist in den AGB der meisten Versicherungen vorgeschrieben.

Schritt 9: Anwalt hinzuziehen (empfohlen)

Bei komplexeren Unfällen oder wenn die Versicherung nicht zahlt, empfehlen wir die Hinzuziehung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts. Auch diese Kosten trägt in der Regel die Versicherung des Verursachers.

Schritt 10: Alle Belege sammeln

Bewahren Sie alle Quittungen und Belege auf:

  • Mietwagenkosten
  • Taxikosten oder ÖPNV-Tickets
  • Arztkosten bei Verletzungen
  • Alle Korrespondenz mit der Versicherung

Zusammenfassung

| Schritt | Maßnahme | |---------|----------| | 1 | Warnblinkanlage & Warndreieck | | 2 | Notruf bei Verletzten | | 3 | Daten austauschen | | 4 | Fotos machen | | 5 | Kein Schuldanerkenntnis | | 6 | Nicht reparieren lassen | | 7 | Unabhängigen Gutachter beauftragen | | 8 | Eigene Versicherung informieren | | 9 | Ggf. Anwalt einschalten | | 10 | Belege aufbewahren |

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