Kfz-Gutachten: Was kostet das – und wer zahlt?
Eine der häufigsten Fragen, die uns Unfallgeschädigte stellen: "Was kostet ein Kfz-Gutachten?". Die gute Nachricht: In den meisten Fällen zahlen Sie als Geschädigter gar nichts.
Dieser Artikel erklärt, wann ein Gutachten kostenlos ist, wann Kosten entstehen können und worauf Sie achten sollten.
Wann ist das Kfz-Gutachten kostenlos?
Ein Kfz-Gutachten ist für Sie als Unfallgeschädigter dann vollständig kostenlos, wenn:
- Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden (der andere Fahrer ist zu 100% schuld)
- Der Unfallgegner eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung hat
- Der Schaden über ca. 750 Euro liegt (darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag)
In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle Kosten – inklusive Gutachterhonorar, ohne Selbstbeteiligung.
Die rechtliche Grundlage: BGH-Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen bestätigt:
"Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Sachverständigengutachtens, sofern dieses zur Feststellung des Schadenumfangs erforderlich ist." (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06)
Das bedeutet: Die Versicherung muss zahlen. Sie können sich nicht weigern, die Gutachterkosten zu übernehmen.
Was, wenn ich selbst schuld bin?
Wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben oder der Unfallgegner unbekannt ist (Unfallflucht), übernimmt Ihre eigene Kfz-Haftpflicht im Falle von Fremdschäden. Ihr eigener Fahrzeugschaden wird über die Kaskoversicherung abgerechnet.
Bei reinen Eigenunfällen (ohne Fremdschaden) tragen Sie die Gutachterkosten in der Regel selbst.
Wie hoch sind die Gutachterkosten?
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe und sind branchenüblich gestaffelt. Die Gebührentabellen des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen) geben Orientierung.
Typische Größenordnungen:
- Schaden bis 2.000 €: Gutachterhonorar ca. 350–500 €
- Schaden bis 5.000 €: Gutachterhonorar ca. 500–700 €
- Schaden bis 10.000 €: Gutachterhonorar ca. 700–900 €
Als Geschädigter zahlen Sie davon im Regelfall nichts.
Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur
Ein besonderer Vorteil des Gutachtens: Sie können sich die Netto-Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug zu reparieren. Das nennt sich fiktive Abrechnung.
Dazu benötigen Sie ein vollständiges Gutachten, das alle Reparaturkosten ausweist. Das Gutachten ist hierbei die verbindliche Berechnungsgrundlage.
Unser Service: Für Geschädigte immer kostenlos
Bei Ingenieurbüro Hunger GmbH gilt: Wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind, entstehen für Sie keinerlei Kosten. Wir übernehmen:
- Die vollständige Gutachtenerstellung
- Die direkte Abrechnung mit der Versicherung
- Die Kommunikation mit der Gegenseite
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns – wir klären in wenigen Minuten, ob Ihr Gutachten kostenlos ist.
Telefon: 015208880843 | WhatsApp: +49 152 0888 0843
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